Seit 19. August 2017 ist die 42. BlmSchV – Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider rechtswirksam. Damit sind auch die Gebäudemanager, Hausverwalter und Eigentümer von Gebäuden mit Verdunstungskühlanlagen oder Kühltürmen, die den Betrieb ihrer Klimaanlagen sicherstellen, in der Pflicht für weitere Untersuchungen auf Legionellen und die allgemeine Koloniezahl.
Weiterlesen … 42. BlmSchV betrifft auch die Immobilienwirtschaft