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2017

Seit 19. August 2017 ist die 42. BlmSchV – Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider rechtswirksam. Damit sind auch die Gebäudemanager, Hausverwalter und Eigentümer von Gebäuden mit Verdunstungskühlanlagen oder Kühltürmen, die den Betrieb ihrer Klimaanlagen sicherstellen, in der Pflicht für weitere Untersuchungen auf Legionellen und die allgemeine Koloniezahl.

LUH als Aussteller bei DWA Veranstaltungen – Ihr Dienstleister für akkreditierte Untersuchungen von Abwasserproben aus Kleinkläranlagen.

Legionellen nachweisen

Am 02.06.2017 hat der Bundesrat der 42. BlmSchV – Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider zugestimmt. Die Verordnung tritt nun am 19.8.2017 in Kraft und verpflichtet die Betreiber dieser Anlagen zu umfangreichen Maßnahmen.

Für die mikrobiologische Untersuchung des Wassers aus zahnärztlichen Behandlungseinheiten nach der RKI Empfehlung gibt es nun eine ausführliche Videoanleitung für das Praxispersonal.

Im vergangenen Jahr spendete das Labor für Umwelthygiene für wohltätige Zwecke.

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