Erstmals Legionellenverordnung durch Bundesregierung verabschiedet

Auf Vorschlag der Bundesumweltministerin wurde eine Verordnung verabschiedet, welche die Kontrolle von Verdunstungskühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern vorsieht. Damit schreibt die Bundesregierung einen einwandfreien Betrieb im Hinblick auf die Hygiene vor. Gesundheitsrisiken durch Legionellen sollen dadurch vermieden werden.

Die Legionellen sind natürlich vorkommende Bakterien, welche aus der Umwelt in technische Wassersysteme gelangen und in geringen Konzentrationen dort unvermeidlich sind. Atmet ein Mensch diese über ein Aerosol ein, können sie zu schweren bis tödlichen Lungenentzündungen führen. Kühltürme, Nassabscheider und Verdunstungskühlanlagen wurden des Öfteren als Quelle größerer Legionellen-Ausbrüche identifiziert. Beispiele für Legionelloseausbrüche in Deutschland sind: Bremen 2015 (3 Tote, 40 Erkrankungen), Jülich 2014 (1 Toter, 70 Erkrankungen), Warstein 2013 (2 Tote, 165 Erkrankungen), Ulm 2010 (5 Tote, 65 Erkrankungen).

Die Verordnung soll die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen verhindern und dadurch entstehende gesundheitliche Risiken vermeiden. Deshalb wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt.

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