Chemische Trinkwasseruntersuchung

Die TrinkwV schreibt vor, dass chemische Grenzwerte und Anforderungen beim Trinkwasser, das auf Grundstücken oder in Gebäuden und Einrichtungen sowie in Land-, Wasser- oder Luftfahrzeugen bereitgestellt wird, an den Entnahmestellen der Trinkwasser-Installation einzuhalten sind.

Die Konzentration von Schwermetallen im Trinkwasser kann durch die in der Trinkwasser-Installation verbauten Werkstoffe beeinflusst sein. Steht Wasser längere Zeit in einer Leitung, so spricht man von stagnierendem Wasser.

Bei stehendem Wasser können sich Inhaltsstoffe aus dem Installationsmaterial im Wasser anreichern und zu einer Gesundheitsgefahr werden. Die TrinkwV schreibt daher Grenzwerte für Schwermetalle und weitere chemische Parameter vor, nicht im Trinkwasser nicht überschritten werden dürfen. Alle verbauten Werkstoffe müssen für Trinkwasser-Installationen zugelassen sein. Nur Fachleute dürfen Neu- und Umbauten an einer Trinkwasser-Installation durchführen. Entsprechende technische Regelwerke und Empfehlungen sind zu beachten.

Für Trinkwasserinstallationen werden vor allem Kupferleitungen, Edelstahl, feuerverzinkter oder schmelztauchverzinkter Stahl sowie Kunst- und Verbundstoffe verwendet. (Quelle UBA 2006 "Trink was - Wasser aus dem Hahn")

in manchen Regionen oder auch in alten Gebäude gibt es immer noch Trinkwasserinstallationen aus Blei. Ist Blei in zu hoher Konzentration im Trinkwasser, kann es bei Säuglingen, Kleinkindern und Schwangeren zu Gesundheitsschäden kommen.

Leitungen aus Kupfer sollten nicht verwendet werden, wenn  sehr hartes, saures Trinkwasser mit einem hohen Gehalt an natürlichen organischen Verbindungen vorhanden ist, da hier mit einer verstärkten Kupferlöslichkeit zu rechnen ist.

Durch verchromte Armaturen können hohe Löslichkeiten von Nickel im Stagnationswasser auftreten.  Vor allem Personen, die gegen Nickel empfindlich reagieren, könnten hier Probleme bekommen.

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