Grenzwerte für Trinkwasser

Hygienisch einwandfreies Trinkwasser ist eine wesentliche Voraussetzung für unser Wohlbefinden und unsere Gesundheit. Daher werden auch hohe Anforderungen an seine Qualität gestellt. Nur eine konsequente Überwachung unseres Grund- und Trinkwassers kann eine gute Wasserqualität erhalten.

In unserem Wasserlabor werden mikrobiologische, physikalisch-chemische und chemische Trinkwasseranalysen nach der geltenden Trinkwasserverordnung durchgeführt.

Mikrobiologische Parameter Allgemeine Anforderungen

Allgemeine Anforderungen an Trinkwasser:

Parameter Grenzwert
Koloniezahl bei 22°C * 100 / ml
Koloniezahl bei 36°C * 100 / ml
Coliforme Bakterien* 0 / 100 ml
Escherichia coli (E. coli) 0 / 100 ml
Enterokokken 0 / 100 ml

* Indikatorparameter  

Spezielle Anforderung an Trinkwasser der Trinkwasserinstallation (TrinkwV Anlage 3 Teil II):

Parameter Technischer Maßnahmewert
Legionella spec. 100 / 100 ml

 

Mikrobiologische Parameter zur Abfüllung in Flaschen oder sonstige Behältnisse

Anforderungen an Wasser für den menschlichen Gebrauch, das zur Abfüllung in Flaschen oder sonstige Behältnisse zum Zwecke der Abgabe bestimmt ist:

Parameter Grenzwert
Escherichia coli (E. coli) 0 / 250 ml
Enterokokken  0 / 250 ml
Pseudomonas aeruginosa  0 / 250 ml
Koloniezahl bei 22°C * 100 / ml
Koloniezahl bei 36°C * 20 / ml
Coliforme Bakterien  * 0 / 250 ml

* Indikatorparameter  

Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilnetz in der Regel nicht erhöht

Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht erhöht (TrinkwV Anlage 2 Teil I)

Parameter Grenzwert
Acrylamid 0,0001 mg/l
Benzol 0,001 mg/l
Bor 1,0 mg/l
Bromat 0,01 mg/l
Chrom 0,05 mg/l
Cyanid 0,05 mg/l
1,2-Dichlorethan 0,003 mg/l
Fluorid 1,5 mg/l
Nitrat 50 mg/l
Pflanzenschutzmittel- und Biozidprodukte-Wirkstoffe 0,0001 mg/l
Pflanzenschutzmittel- und Biozidprodukte-Wirkstoffe insgesamt 0,0005 mg/l
Quecksilber 0,001 mg/l
Selen 0,01 mg/l
Tetrachlorethen und Trichlorethen 0,01 mg/l
Uran 0,01 mg/l
Chemische Parameter, deren Konzentration sich im Verteilnetz erhöhen kann

Chemische Parameter, deren Konzentration im Verteilnetz einschließlich der Hausinstallation ansteigen kann (TrinkwV Anlage 2 Teil II):

Parameter Grenzwert
Antimon 0,005 mg/l
Arsen 0,01 mg/l
Benzo-(a)-pyren 0,00001 mg/l
Blei *
0,01 mg/l
Cadmium 0,003 mg/l
Epichlorhydrin 0,0001 mg/l
Kupfer *
2,0 mg/l
Nickel * 0,02 mg/l
Nitrit 0,5 mg/l
Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe 0,0001 mg/l
Trihalogenmethane 0,05 mg/l
Vinylchlorid 0,0005 mg/l

* Grundlage ist eine für die durchschnittliche wöchentliche Trinkwasseraufnahme durch Verbraucher repräsentative Probe. Zur Erfüllung der Berichtspflichten nach § 21 Absatz 3 über ein Wasserversorgungsgebiet sind die Probennahmen als Zufallsstichprobe (Z-Probe) oder alternativ als gestaffelte Stagnationsbeprobung (S0-Probe, S1-Probe, S2-Probe) ausschließlich an der Stelle der Einhaltung nach § 8 durchzuführen. Die im Bundesgesundheitsblatt veröffentlichte Empfehlung des Umweltbundesamts „Beurteilung der Trinkwasserqualität hinsichtlich der Parameter Blei, Kupfer und Nickel“ soll beachtet werden. Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn der Messwert der Z-Probe oder einer der drei Proben S0, S1 oder S2 über dem Grenzwert liegt.
Für die Feststellung einer Grenzwertüberschreitung an einer einzelnen Entnahmestelle in einem Gebäude ist die gestaffelte Stagnationsbeprobung durchzuführen. Der Grenzwert gilt als überschritten, wenn der Messwert einer der drei Proben S0, S1 oder S2 über dem Grenzwert liegt.

Indikatorparameter

Allgemeine Indikatorparameter (TrinkwV Anlage 3):

Parameter Grenzwert / Anforderung
Aluminium 0,2 mg/l
Ammonium 0,5 mg/l
Chlorid 250 mg/l
Clostridium perfringens 0 /100 ml
Coliforme Bakterien 0 /100 ml
Eisen 0,2 mg/l
Färbung 0,5 m–1
Geruchsschwellenwert 3 bei 23°C
Geschmack "annehmbar"
Koloniezahl bei 22°C ohne anormale Veränderung
Koloniezahl bei 36°C ohne anormale Veränderung
Elektrische Leitfähigkeit 2790 µS/cm bei 25°C
Mangan 0,05 mg/l
Natrium 200 mg/l
Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) ohne anormale Veränderung
Oxidierbarkeit 5,0 mg/l O2
Sulfat 250 mg/l
Trübung 1,0 NTU
Wasserstoffionen-Konzentration pH-Einheiten zw. ≥ 6,5 und ≤ 9,5
Calcitlösekapazität 5,0 mg/l CaCO3

 

Abgerufen von „www.luh-buerger.de/grenzwerte_trinkwasser.html“