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FAQ für Betreiber von Kleinkläranlagen
- Bei neuen Anlagen dauert es einige Zeit bis sich genügend Belebtschlamm gebildet hat.
- Die Belüftung der Anlage funktioniert nicht oder die Belüftungsintervalle sind falsch eingestellt.
- Zu hohe Schadstofffkonzentrationen im Zulauf durch zu sparsamen Wasserverbrauch.
- In die Anlage gelangen Stoffe, die nicht hinein gehören, wie z.B. Nahrungsmittelreste, Milch, Schlachtabfälle, Reste von Renovierungsarbeiten (Farbe, Kleister..), Arzneimittel
Eine gut funktionierende Kleinkläranlage kann mithilfe eines Wartungsprotokolls oder der Laboruntersuchung festgestellt werden.
Je niedriger die Werte beim CSB und BSB5 sind, desto sauberer ist das Abwasser.
Die oberen Grenzwerte sind: CSB bei 150mg/l und- BSB5 bei 40mg/l.
Gute Werte wären also z.B. CSB = 32mg/l und BSB5 = 12mg/l.
Treten bei der eigenen Kläranlage solche guten Werte auf, so kann mit Hilfe moderner Systeme (SBR, Festbett, Mikrofiltration) die tägliche Laufzeit der Anlage verringert werden. Positiver Effekt ist die Reduzierung der Stromkosten, sowie die Verringerung des Verschleißes der technischen Elemente.
Verschiedenste Stoffe im Haushalt erschweren bzw. verhindern die Reinigung des Wassers. Es sollte darauf geachtet werden, dass diese Stoffe nicht in das Abwasser gelangen, und somit die Funktionalität der Anlage behindern bzw. einschränken. Beispiel für Schadstoffe:
- Lacke, Farben
- Schwimmbadabwässer, Regenwasser, Milchkammerabwasser
- sehr scharfe Reinigungsmittel
- Alkohol (Reinigung), Spiritus
Bestimmte Reinigungsmittel können sich auch schädlich auf die Bakterien auswirken, die für die Reinigung sorgen. Die Reinigungsleistung der Kläranlage wird außerdem bei Einnahme von einigen Medikamenten stark gestört. Dazu gehören vor allem Antibiotika.
Wie der Name schon sagt "anti bio" - "gegen Bakterien" werden Bakterien auch die in der Kläranlage vernichtet.
Der Schaum entsteht durch im Haushalt eingesetzte Reinigungs- und Waschmittel oder Eiweißverbindungen, die in der Kläranlage entstehen.
Bei neueren Anlagen, maximal 3 Monate alt, ist die Schaumbildung noch normal. Ist die Inbetriebnahme jedoch schon länger her, sollten Sie versuchen den Gebrauch von Waschmitteln etwas einzuschränken.
Diese Geruchsbelästigung tritt zum einen auf, wenn die Anlage gerade erst in Betrieb genommen wurde. Nach maximal 3 Wochen Betriebszeit dürfte aber keine Geruchsbelästigung mehr bestehen. Gut funktionierende Anlagen riechen kaum.
Andererseits kann es sein, dass die Anlage nicht ordnungsgemäß funktioniert oder die Entlüftung fehlerhaft oder nicht vorhanden ist. Benachrichtigen Sie in diesem Fall Ihre Wartungsfirma.
Schlamm in der Nachklärung weist im Regelfall auf eine gute Reinigungsleistung hin.
Mücken weisen darauf hin, daß Ihre Kläranlage gut funktioniert. Obwohl die in der Kläranlage geschlüpften "Büschelmücken" nicht stechen, kann man in der Klärgrube von innen (vor die Lüftungslöcher) Fliegengitter anbringen.
Diese Frage kann nicht einheitlich beantwortet werden, da es keine einheitlichen Regelungen gibt. In den Landeswassergesetzen sind Betrieb, Wartung und Eigenkontrolle unvollständig oder gar nicht geregelt. Zuerst ist die wasserrechtliche Erlaubnis bindend. In der Regel finden Sie Angaben zur Anzahl der Wartungen in Ihrer wasserrechtlichen Erlaubnis. Sollten Sie hier nichts finden, dann fragen Sie bei der zuständigen unteren Wasserbehörde nach.
In der DIN 4261 Teil 4 wird ein Wartungsumfang von 3 Mal pro Jahr angegeben. Diese DIN ist nur noch bis 2008 gültig und wird durch die DIN 12566-3 abgelöst (seit 10/2005 offiziell). In dieser DIN wird der Wartungsumfang nach der entsprechenden Zulassung durch DIBt festgelegt. Dies kann je nach Anlagentyp variieren, in der Regel sind derzeit 2-3 Wartungen pro Jahr vorgeschrieben.
Nein! Zum einen ist das Wasser eines Schwimmbades gechlort, und zerstört damit die benötigten Mikroorganismen in der Kläranlage. Zum anderen würde die große Menge Wasser (auch bei Regen) die Anlage komplett durchspülen. Das Wasser muss jedoch in jeder Kammer eine zeitlang stehen, um richtig gereinigt zu werden.
Färbemittel für die Wäsche, WC- Steine, Blondierungen, Dauerwellflüssigkeit oder Tönungen für die Haare sind meistens die Ursache hierfür. Die Inhaltsstoffe dieser Produkte sind sehr aggressiv, und sollten nicht in die Kläranlage gelangen.
Der Betrieb einer Kleinkläranlage bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis durch die untere Wasserbehörde (beim Landratsamt), wenn das gereinigte Abwasser in ein Gewässer oder generell in die Natur eingeleitet werden soll (vgl. auch Wasserhaushaltsgesetz §7a). Dieser Fall kommt sehr häufig zu Anwendung. Keine wasserrechtliche Genehmigung ist erforderlich, wenn das Abwasser in eine öffentliche Kanalisation eingeleitet wird. Hier gilt Satzungsrecht der Kommune oder des Abwasserzweckverbandes. In den Landeswassergesetzen ist die Erlaubniserteilung geregelt.
Ihre Kläranlage funktioniert mit einem Steuerschrank, der zu laut ist? Versuchen Sie als Erstes den Schrank von der Wand (falls er an eine Wand angebracht ist) abzuhängen. Die Schallwellen & Schwingungen übertragen sich nämlich oft hierüber. Stellen Sie den Schrank auf eine dämmende Unterfläche (z.B. Styropor). Es können auch "Schwingmetalldämpfer" oder "Schalldämpfer" eingebaut werden. Fragen Sie hierzu Ihre Wartungsfirma. Zur Not hilft meist nur noch eine Verlegung des Steuerschrankes an einen anderen Ort.