Betriebstagebuch

Zur Überprüfung und als Nachweis des ordnungsgemäßen Anlagenbetriebs muss der Betreiber ein Betriebstagebuch für jede Anlage führen. Das Betriebstagebuch kann analog oder digital geführt werden, solange es jederzeit einsehbar ist und in Klarschrift vorgelegt werden kann. Es muss fünf Jahre mit allen Anhängen aufbewahrt werden, beginnend mit dem Datum des letzten Eintrags.

Im Betriebstagebuch müssen alle Arbeiten, Betriebsparameter, jeder Einsatz von Bioziden und weiteren Zusatzstoffen, aber auch die Ergebnisse der Untersuchungen sowie bei Überschreitung von Prüf- oder Maßnahmenwerten durchgeführte Maßnahmen dokumentiert werden.

Eine Übersicht der mindestens geforderten Inhalte finden Sie in der Anlage 4 Teil 1 der 42. BImSchV.

 

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