Online-Bestellung zum Rahmenvertrag Baden-Württemberg:

Mikrobiologische Untersuchung von Dentaleinheiten

Seit 2016 besteht mit der Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg ein Rahmenvertrag für die mikrobiologische Überprüfung des Wassers einer zahnärztlichen Behandlungseinheit. Der Umfang der mikrobiologischen Überprüfung richtet sich nach Ziffer 5 „Wasser führende Systeme“ der RKI-Empfehlung „Infektionsprävention in der Zahnheilkunde – Anforderungen an die Hygiene“.
 

Die RKI-Empfehlung sieht eine mikrobiologische Überprüfung des Wassers der zahnärztlichen Behandlungseinheiten wie folgt vor:

  1. Eine Entnahmestelle pro Behandlungseinheit
    z.B. Wasser der Wasser-Luft-Spritze; Wasser des Mundglasfüllers, Wasser aus dem Mikromotor
  2. Untersuchungsintervall: alle 12 Monate
  3. Untersuchungsparameter:
    - Bestimmung der Koloniezahlen bei 36°C (KBE) und
    - Bestimmung von Legionellen spp.
  4. Die Entnahme der zu untersuchenden Probe erfolgt nach Ablaufen des Wassers über einen Zeitraum von 20 Sekunden.

Angaben zum Besteller:

Paketankündigung

Erreichbarkeit bei Rückfragen:

Anzahl Mikrobiologische Untersuchung von Dentaleinheiten nach RKI

Anzahl Mikrobiologische Untersuchung der Hausinstallation nach TrinkwV:

Wichtiger HINWEIS zur mikrobiologische Untersuchung der Hausinstallation:

Benötigen Sie amtliche bzw. gerichtlich anerkannte Ergebnisse z.B. zur Vorlage bei einer Behörde muss die Probenahme an der Hausinstallation (Waschbecken etc.) nach Trinkwasserverordnung durch unsere qualifizierten und in das Qualitätsmanagement des Labores eingebundenen Probenehmer erfolgen.

Gerne geben wir Ihnen dazu weitere Informationen.

Anzahl qualifizierter Probenahme nach RKI oder TrinkwV:

weitere Anmerkungen, Wünsche, etc.

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Abgerufen von „www.luh-buerger.de/rahmenvertrag-baden-wuerttemberg.html“