Häufig gestellte Fragen zum Thema Wasser-Wasser-Wärmepumpe

Wie sind die Voraussetzungen zur Grundwassernutzung von Wasser-Wasser-Wärmepumpen?

Zur Nutzung des eigenen Grundwassers werden zwei Brunnen benötigt. Eine Tauchpumpe fördert dabei das Grundwasser aus dem Förderbrunnen zum Wärmetauscher der Wärmepumpe oder einem externen Wärmetauscher, der oftmals bessere Wartungsbedingungen aufweist. Hier angekommen werden dem Grundwasser rund 4 Kelvin Wärme entzogen. So abgekühlt wird es in den ca. 10 bis 15 Meter entfernt liegenden Schluckbrunnen oder Sickerschacht zurück ins Grundwasser geführt. Beim Bau des Schluckbrunnens ist zu beachten, dass die Grundwasserflussrichtung weg vom Schluckbrunnen gehen muss. Zudem sollte der Grundwasservolumenstrom über 72 Std. gemessen werden, um vorab zu klären, ob eine Wasser-Wasser-Wärmepumpe auch effektiv arbeiten kann.

Grundsätzlich beinhaltet die Vorplanung einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe folgende Punkte:

  • ausreichende Wassermenge
  • Genehmigungsfähigkeit einer Grundwassernutzung
  • hinreichende Wasserqualität
Reicht die Wassermenge aus?

Für den effizienten Betrieb einer Wasser-Wasser-Wärmepumpe wird eine bestimmte Wassermenge benötigt, die in einer wirtschaftlich nutzbaren Tiefe vorhanden sein muss. Hierbei sind nicht allein die Bohrkosten entscheidend, sondern auch der Stromaufwand für die Tauchpumpe. Die benötigte Wassermenge hängt wesentlich von der Leistung der Wärmepumpe ab. Als Richtwert kann man rund 2 m3/h Grundwasser für 10 kW Heizleistung annehmen. Zudem wird bei den meisten Wasser-Wasser-Wärmepumpen eine Mindesttemperatur von 8° C vom Hersteller vorgegeben.

Ist die Grundwassernutzung genehmigungspflichtig?

Bei Planung und Installation von Wärmepumpen sind die Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und die wasserrechtlichen Regelungen bzw. die Wassergesetze der Länder zu beachten. Zur Nutzung des Grundwassers als Wärmequelle ist daher eine wasserrechtliche Bewilligung einzuholen. Eine einfache Anzeige der Bohrung ist also nicht ausreichend. Für die Bewilligung einer solchen Anlage ist aufgrund der betroffenen Schutzgüter eine Vorlaufzeit einzurechnen. Diese umfasst etwa 2 Monate, fällt je nach regionaler Lage aber unterschiedlich aus. Befindet sich die zu beheizende Immobilie in einem Wasserschutzgebiet, ist eine Genehmigung eher schwer bis gar nicht zu bekommen. Bevor mit der Anlagenplanung begonnen wird, ist die Prüfung der Wasserschutzstufe deshalb entscheidend. Durch ein kurzes Telefonat mit der Unteren Wasserbehörde des zugehörigen Kreises kann sie schnell in Erfahrung gebracht werden.

Wie gut muss die Grundwasserqualität sein?

Die Grundwasserqualität sollte vor Installation der Wärmepumpe unbedingt geprüft werden. Denn bei ungünstigen Konzentrationen können im Wasser enthaltene Stoffe und Metalle wie Chloride, Sulfate, Eisen und Mangan, der pH-Wert und die elektrische Leitfähigkeit den Betrieb der Wärmepumpe beeinträchtigen oder sogar zu Schäden an der Anlage führen. Dieses Problem lässt sich durch einen externen Wärmetauscher lösen, sofern bestimmte Mengen dieser Stoffe im Wasser nicht überschritten werden. Da eine Rückführung des Grundwassers jedoch nicht unter Sauerstoffabschluss möglich ist, kann der Schluckbrunnen "verockern": Durch die Reaktion der im Wasser gelösten Metall-Ionen mit dem Luftsauerstoff bilden sich Ablagerungen aus so genanntem "Eisenocker". Hierdurch kann der Betrieb nach wenigen Jahren gefährdet sein. Um bösen Überraschungen vorzubeugen, muss vor der Anlagenplanung deshalb unbedingt eine Wasseranalyse durchgeführt werden.

Richtwerte im Herstellervergleich für Wasser-Wasser-Wärmepumpen

Stand 12/2008

Untersuchungsparameter Einheit Richtwert Bartl Dimplex Enertech ITEC IWS Ochsner Nibe Vaillant Weisshaupt
Absetzbare organische Stoffe ml/l < 1 0 0 0 0 0   keine < 1 0
Ammoniak mg/l < 2   < 2 < 2 < 2     < 2 < 2 < 2
Ammonium mg/l < 20 < 2         < 2   < 20  
Chlorid mg/l < 50 unbe-denklich < 300 < 300 < 300 < 300 < 100 < 50 < 300 < 300
Elektrische Leitfähigkeit bei 20°C µS/cm 10-500   10 - 500 10 - 500 10 - 500   < 600 1 - 500 < 500 10 - 500
Eisen mg/l < 0,2 < 1 < 0,2 < 0,2 < 0,2   < 0,2 < 0,2 < 2 < 0,2
Freie aggressive Kohlensäure mg/l < 5 < 5 < 5 < 5 < 5   < 5 < 5 < 5 < 5
Mangan mg/l < 0,1 < 1 < 0,1 < 0,1 < 0,1   < 0,05 < 0,1 < 1 < 0,1
Nitrat mg/l < 70 < 100 < 100 < 100 < 100     < 100 < 70 < 100
pH-Wert (20°C) - 6-9 unbe-denklich 7,5 - 9 7,5 - 9 7,5 - 9 6 - 9 6 - 8 7,5 - 9 6,5 - 9 7,5 - 9
Verhältnis HCO3-/SO42- - > 1   < 1 < 1 < 1     < 1   < 1
Hydrogencarbonat (HCO3-) mg/l 70 - 300   70 - 300 70 - 300 70 - 300     70 - 300   70 - 300
Aluminium mg/l < 0,2   < 0,2 < 0,2 < 0,2     < 0,2 < 0,2 < 0,2
Sulfat (SO42-) mg/l < 70 unbe-denklich < 70 < 70 < 70 < 300 < 50 < 70 < 70 < 70
Sulfid mg/l < 1 < 1 < 1 < 1   < 5 < 5      
Chlorgas mg/l < 0,5 < 5 < 1 < 1 < 1   < 0,5 < 1   < 1
Gesamthärte ° dH 6 - 15               > 4 < 8,5  
Langelier-Sättigungs-Index (LSI) - -02 < 0 < 0,2                  
Sauerstoff mg/l < 1 unbe-denklich < 2 < 2 < 2   < 1 < 2 < 2 < 2

LUH übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Einsatzgrenzen.

Zur Beurteilung der Eignung Ihres Wassers hinsichtlich der Nutzung der Wasser-Wasser-Wärmepumpe setzen Sie sich bitte mit Ihrer Installationsfirma oder dem Hersteller in Verbindung.

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