Hygiene-Erstinspektion nach VDI 6022
Aufgaben/Umfang
- Kontrolle der Einhaltung der Anforderungen in Planung/Konstruktion sowie Fertigung, Ausführung und Montage
- Festlegung und Dokumentation der Mindestprüforte für Hygienekontrollen sowie Wiederholungsinspektionen (kurz: Hygieneinspektion)
- Beurteilung der Hygiene der RLT-Anlage
- Durchführung der Hygiene-Erstinspektion mindestens nach Tabelle 7 der VDI 6022 Blatt 1
Hygiene-Erstinspektionen sind erforderlich:
- bei neu errichteten RLT-Anlagen nach Fertigstellung, aber unmittelbar vor Aufnahme des bestimmungsmäßigen Betriebs
- nach wesentlichen Änderungen an der RLT-Anlage, möglichst vor weiterer Nutzung
- an Anlagen im Bestand, an denen bisher noch keine Hygiene-Erstinspektion durchgeführt wurde
- bei Betreiberwechsel (empfohlen)
Voraussetzungen für eine Hygiene-Erstinspektion:
- vollständige Installation
- betriebsbereite Anlage
- Anlagenschema/Strangschema
- ausreichend detaillierte Komponentenbeschreibung
- Planungsunterlagen
Durchführung einer Hygiene-Erstinspektion
Eine Hygiene-Erstinspektion darf nur von nach VDI 6022 Blatt 4, Kategorie A qualifiziertem Fachpersonal bzw. VDI-geprüften Fachingenieuren RLQ durchgeführt werden!
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