Klärschlamm

(Abfallprodukt aus der Abwasserreinigung)

Damit bezeichnet man den ausgefaulten bzw. auf sonstige Weise stabilisierten Schlamm aus Abwasserreinigungsanlagen. Man unterscheidet Rohschlamm und behandelten Klärschlamm.

Rohschlamm fällt auf Kläranlagen als Primärschlamm in der mechanischen Reinigungsstufe oder als Überschussschlamm in der biologischen Stufe (Belebtschlammverfahren) an. Er enthält meist auch größere Teilchen von Fäkalien, Gemüse, Obst, Textilien, Papier...

Überschussschlamm besteht überwiegend aus Mikroorganismen. Durch aerobe oder anaerobe Stabilisierung des Rohschlamms erhält man weniger geruchsintensiven Klärschlamm (behandelter Klärschlamm).

Der Klärschlamm muss mindestens alle 2 Jahre (tlw. jedes Jahr) von einer dafür autorisierten Firma abgesaugt und entsorgt werden.

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