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Wo in Deutschland gibt es eine Förderung für Kleinkläranlagen?
Aktuell gibt es nur noch wenige Programme, die ausdrücklich auf private Kleinkläranlagen zugeschnitten sind. Beispiele sind Thüringen und Sachsen. Mehrere frühere Landesprogramme sind ausgelaufen. Häufiger gefördert werden kommunale Abwasseranlagen, weitergehende Reinigungsstufen, Kanalsanierungen oder Maßnahmen zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Thüringen
Thüringen hat derzeit eines der klarsten Programme für private Kleinkläranlagen. Gefördert werden der Ersatzneubau und die Nachrüstung von Kleinkläranlagen, wenn das Grundstück laut Abwasserbeseitigungskonzept dauerhaft nicht an eine kommunale Kläranlage angeschlossen wird beziehungsweise vergleichbare Voraussetzungen erfüllt sind. Private Bauherren reichen ihre Anträge über den kommunalen Aufgabenträger der Abwasserbeseitigung ein.
Die Zuschüsse betragen laut Thüringer Aufbaubank:
- für Ersatzneubau: 3.000 EUR für bis zu 4 Einwohnerwert + 300 EUR je weiterem Einwohnerwert
- für Nachrüstung: 1.500 EUR für bis zu 4 Einwohnerwert + 150 EUR je weiterem Einwohnerwert
- bei Gruppenkleinkläranlagen privater Bauherren zusätzlich: 300 EUR pro laufendem m Schmutzwasserkanal ab den Grundstücksgrenzen im öffentlichen Raum
Sachsen
In Sachsen gibt es weiterhin eine Förderung im Rahmen der Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft. Für private Kleinkläranlagen ist die Förderung heute deutlich enger gefasst als früher: Gefördert wird die Ertüchtigung vollbiologischer Kleinkläranlagen, die bereits dem Stand der Technik zum 1. Januar 2016 entsprechen, durch eine erweiterte Reinigungsstufe, sofern dies wasserwirtschaftlich geboten ist.
Private Bauherren können einen Zuschuss beantragen, wenn die Anlage nicht Bestandteil einer öffentlichen Abwasseranlage ist. Für diese private Ertüchtigung beträgt die Förderung pauschal maximal 750 Euro. Der Antrag ist vor Beginn der Maßnahme bei der Sächsischen Aufbaubank zu stellen.
Baden-Württemberg
Baden-Württemberg fördert im ländlichen Raum Vorhaben zur Abwasserbeseitigung. Ziel ist vorrangig, bisher dezentral entsorgte Anwesen an die öffentliche Kanalisation anzuschließen; wenn ein Anschluss nicht vertretbar ist, kann auch die Errichtung einer Kleinkläranlage gefördert werden, sofern sie dem Stand der Technik entspricht. Zuständig sind die unteren Wasserbehörden, also in der Regel Landratsämter oder Stadtkreise.
Für Betroffene bedeutet das: Baden-Württemberg ist kein pauschales „Kleinkläranlagen-Zuschussland“, aber eine Förderung kann in besonderen örtlichen Situationen möglich sein. Die konkrete Förderhöhe und die Voraussetzungen ergeben sich aus den jeweils geltenden Fördergrundsätzen und der Prüfung durch die Wasserbehörde.
Mecklenburg-Vorpommern
Das frühere Förderprogramm für Kleinkläranlagen in Mecklenburg-Vorpommern ist ausgelaufen. Aktuell gibt es keine regelmäßige Landesförderung speziell für private Kleinkläranlagen.
Das Land verweist heute vor allem auf die kommunale Abwasserbeseitigung sowie auf Fördermöglichkeiten für weitergehende Abwasserbehandlung, etwa zur Verringerung von Nährstoffeinträgen und zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie.
Schleswig-Holstein
Das frühere Programm für private Kleinkläranlagen ist ausgelaufen.
Aktuell gibt es in Schleswig-Holstein Förderungen für kommunale Kläranlagen und weitergehende Abwasserbehandlung, etwa Phosphor- oder Ammoniumstickstoff-Elimination. Begünstigte sind jedoch Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände und vergleichbare öffentliche Träger.
Bayern
Das alte bayerische RZKKA-Programm für Kleinkläranlagen ist nicht mehr die aktuelle Grundlage. Bayern fördert heute vor allem öffentliche Anlagen der Wasserversorgung und Abwasserentsorgung in Härtefällen nach RZWas 2025. Zuwendungen können Gemeinden, Zweckverbände, Kommunalunternehmen und ähnliche öffentliche Träger erhalten; private Kleinkläranlagenbetreiber werden dort nicht als direkte Zielgruppe genannt.
Sachsen-Anhalt
Eine direkte Zuschussförderung für private Kleinkläranlagen ist aus den aktuellen wasserwirtschaftlichen Förderinformationen nicht ersichtlich. Die aktuelle Förderung wasserwirtschaftlicher Vorhaben in Sachsen-Anhalt richtet sich an Körperschaften des öffentlichen Rechts, kommunale Zweckverbände, Wasser- und Bodenverbände sowie kommunale Anstalten. Private Haushalte sind dort nicht als Antragsberechtigte genannt.
Brandenburg
Brandenburg hat seit 2024 ein Programm zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in der öffentlichen Abwasserbeseitigung. Gefördert werden Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung, also etwa Gemeinden, Zweckverbände, Ämter und kommunale Anstalten. Private Kleinkläranlagenbetreiber gehören nicht zur Zielgruppe.
Nordrhein-Westfalen
Nordrhein-Westfalen fördert über ZunA NRW verschiedene Maßnahmen der Abwasserbeseitigung. Für private Eigentümer relevant ist vor allem die private Kanalsanierung beziehungsweise die Sanierung privater Abwasseranlagen in Fremdwasserschwerpunktgebieten. Das ist aber keine allgemeine Kleinkläranlagenförderung. Die Förderung kann grundsätzlich bis zu 30 Prozent betragen, höchstens 200 Euro je angefangenem laufendem Meter geförderter Leitung.
Bundesweite Fördermöglichkeiten
Eine bundesweite Zuschussförderung speziell für private Kleinkläranlagen ist derzeit nicht gegeben. Die KfW bietet Programme für Wasser- und Abwasserinfrastruktur vor allem für Kommunen, kommunale Unternehmen, soziale Einrichtungen und Vereine an, etwa für Kläranlagen, Abwasserkanäle oder innovative Abwasserbehandlung.
Fazit
Aktuell werden vor allem in Thüringen, Sachsen und in bestimmten ländlichen Fällen Baden-Württemberg für private Kleinkläranlagen gefördert. In vielen anderen Bundesländern wurden die früheren Kleinkläranlagenförderprogramme beendet oder durch Programme für kommunale Abwasserinfrastruktur, Gewässerschutz, Kanalsanierung oder weitergehende Kläranlagenreinigung ersetzt.
Weitere Informationen
- Baden-Württemberg, Regierungspräsidien Baden-Württemberg, Finanzielle Unterstützung für Vorhaben zur Abwasserbeseitigung im Ländlichen Raum
- Brandenburg, MLEUV / Landesregierung Brandenburg, Richtlinie Abwasser/WRRL
- Mecklenburg-Vorpommern, Regierungsportal M-V, Abwasserbeseitigung
- Nordrhein-Westfalen, Förderdatenbank, Zuwendungen für eine zukunftsfähige und nachhaltige Abwasserbeseitigung in Nordrhein-Westfalen (ZunA NRW)
- Thüringen, Thüringer Aufbaubank, Förderung von Kleinkläranlagen (KKA) im Freistaat Thüringen
- Sachsen, Förderdatenbank, Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft
- Bundesweit, Wasser und Abwasser, KfW

