Wo in Deutschland gibt es eine Förderung für Kleinkläranlagen?

Förderung von Kleinkläranlagen

Über die Förderung von Kleinkläranlagen in den verschiedenen Bundesländern berichten wir schon seit Jahren. Heute haben wir für Sie eine Übersicht über die aktuell vorhandenen Programme erarbeitet. Es sind insgesamt sechs Bundesländer aufgeführt. Die nicht aufgeführten Länder haben aktuell keine Förderprogramme für dezentrale Lösungen.

Bayern
Der Bau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlagen mit biologischer Reinigungsstufe wird staatlich gefördert. Das dazu aufgelegte Programm - RZKKA - läuft bis zum 31.12.2010. Seit 2003 wurden bislang rund 73 Millionen Euro Förderung bewilligt.

Gefördert werden der Bau oder die Nachrüstung von Kleinkläranlage bestehende Anwesen mit festen Pauschalbeträgen für den erstmaligen Bau einer biologischen Reinigungsstufe, in Verbindung damit der Bau einer Mehrkammergrube, weitergehende Anforderungen an die Reinigung des Abwassers, z.B. in Karst- oder Wasserschutzgebieten. Nicht gefördert werden Kleinkläranlagen für Neubauvorhaben.

Wie hoch fällt die Förderung aus?
Das hängt von dem Bauvorhaben und der Größe der Anlage in Einwohnerwerten (EW) ab.
Für eine biologische Reinigungsstufe mit 4 EW beträgt der Zuschuss beispielsweise 1500 EUR. Bei 8 EW gibt es 2500 EUR.

Mecklenburg-Vorpommern
Für Investitionen in Kleinkläranlagen im Programmzeitraum 2007 bis 2013 stehen 28 Millionen Euro aus dem EU-Fond ELER zur Verfügung. So soll die Abwasserbeseitigung im Lande durchgängig auf den erforderlichen technischen Stand gebracht werden. Nach Ablauf der Förderperiode 2007 - 2013 werden Zuschüsse für Abwasseranlagen nur noch in besonderen Einzelfällen möglich sein, da man davon ausgeht, dass bis zu diesem Zeitpunkt die jetzt noch notwendigen Sanierungen bzw. Erneuerungen der Anlagen abgeschlossen sein werden.

Für die Förderung in Frage kommend sind Kleinkläranlagen zur biologischen Reinigung von Abwasser aus bestehenden Wohngebäuden für eine Abwassermenge bis 8 m³/Tag. Das heißt, zuwendungsfähig sind alle Ausgaben für Investitionen, die zur Errichtung, Umgestaltung oder Erweiterung von Kleinkläranlagen zur biologischen Behandlung des Abwassers erforderlich sind, sowie die zugehörigen Ausgaben für Zu- und Ableitung des Abwassers.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich zum einen nach der Kapazität der Anlage und zum anderen nach der Höhe der Investitionssumme. Ein Anspruch auf die Gewährung von Zuwendungen besteht jedoch nicht. Die Bewilligungsbehörde, also die jeweils zuständige Wasserbehörde, entscheidet nach pflichtgemäßem Ermessen im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Zum Beispiel wird eine Kleinkläranlage mit einer Kapazität bis zu zehn Einwohnerwerten (EW) und einer Investitionssumme von mindesten 3.500 Euro in der Regel mit einem Betrag von 750 € gefördert.
Eine Abwasseranlage mit einer Kapazität bis zu 20 EW und einer Investitionssumme von mindestens 7.000 Euro kann mit einem Betrag bis zu 1.500 Euro gefördert werden.
Anlagen mit einer Kapazität bis zu 50 EW und einer Investitionssumme von mindestens 10.000 Euro können mit einem Betrag bis zu 2.000 Euro gefördert werden.

Mehr Infos: https://www.service.m-v.de/foerderfibel/

Sachsen
Sachsen hat seit März 2007 mit 1,8 Millionen Euro den Bau von rund 1000 Kleinkläranlagen gefördert. Zudem seien der Bau oder die Sanierung weiterer rund 66000 Anlagen dieser Art bewilligt, teilte das Umweltministerium mit. Sachsen plane jährlich 14 Millionen Euro Fördergelder für dezentrale Kleinkläranlagen ein.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich nach der Kapazität der Anlage:
Grundförderung für den Neubau einer privaten Kleinkläranlage (4 EW): 1.500 EUR
Grundförderung für die Nachrüstung einer bestehenden Anlage (4 EW): 1.000 EUR
Bei Neubau und Nachrüstung werden für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner zusätzlich 150 EUR gewährt.

Die Nachrüstung einer bestehenden Kleinkläranlage mit einer biologischen Reinigungsstufe muss spätestens bis zum 31.12.2015 erfolgen.

Mehr Infos: www.smul.sachsen.de/foerderung/download/SMUL_Flyer_Klaeranlagen.pdf

Sachsen-Anhalt
In Sachsen-Anhalt ist die Lage speziell: Ein Zuschuss für die Modernisierung, wie er in Sachsen und Thüringen gewährt werde beziehungsweise geplant ist, sei für das Land Sachsen-Anhalt nicht finanzierbar. Dies würde das Land 50 bis 100 Millionen Euro kosten. Es gibt also keine direkte Förderung für Kleinkläranlagen. Allerdings gibt es ein spezielles Darlehensprogramms der Investitionsbank „Sachsen-Anhalt KLAR – Das IB-Darlehen für Kleinkläranlagen“.

Das Programm wurde am 1. September 2008 gestartet und hat eine Laufzeit von fünf Jahren. Zu 1,99 Prozent Zinsen können sich Betroffene eine Summe zwischen 3000 und 25 000 Euro leihen. Es soll ein unkompliziertes Antragsverfahren geben, das ausschließlich über den Postweg abgewickelt werden kann. Antragsteller müssen also deswegen nicht extra in die Investitionsbank nach Magdeburg kommen.

Mehr Infos: https://www.ib-sachsen-anhalt.de/privatpersonen/modernisieren/sachsen-anhalt-klar

Schleswig-Holstein
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen zur Nachrüstung bereits bestehender Kleinkläranlagen von zu privaten Wohnzwecken genutzten Gebäuden.
Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht. Das Ministerium für Landwirtschaft, Umweltschutz und ländliche Räume (MLUR) als Bewilligungsbehörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

Aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung wird unabhängig von der Art der technischen Nachrüstung die Nachrüstung mit einer einheitlichen Pauschale bezuschusst.
Der Zuschuss beträgt pauschal 770 € pro Wohneinheit.

Abwasser/Thüringen
Eine Förderung ist geplant und wird zur Zeit erarbeitet.
Mit dem laufenden Gesetzgebungsverfahren zur Novellierung des Thüringer Wassergesetzes beabsichtigt die Landesregierung die rechtlichen Voraussetzungen für den ordnungsgemäßen Betrieb von Kleinkläranlagen zu schaffen. Eine Förderung für die Sanierung (auch Ersatzneubau) von Kleinkläranlagen soll die Umsetzung notwendiger Sanierungen nach dem Inkrafttreten der Novelle des Thüringer Wassergesetzes begleiten.
Dafür sind zunächst jährlich ca. 2,5 Mio. Euro vorgesehen. Eine rückwirkende Förderung für sanierte Anlagen, die ab dem 15.08.2007 beauftragt wurden, ist beabsichtigt. Die Höhe der Förderung für eine dezentrale Lösung soll pro Familie 1500 EUR betragen.

Mehr Infos: https://www.thueringen.de/de/tmlnu/aktuelles/abwasser/content.html

Quelle: bv | klaeranlagen-vergleich.de

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