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Sommer, Sonne, Duschverbot!
Betreiber von Trinkwassererwärmungsanlagen in Mehrfamilienhäusern sind verpflichtet, das Trinkwasser alle 3 Jahre auf Legionellen untersuchen zu lassen. Die erste Trinkwasseruntersuchung sollte bereits bis zum 31.12.2013 stattgefunden haben. Mit der steigenden Anzahl an Untersuchungen, die durch verantwortungsvolle Eigentümer bzw. Hausverwalter in Auftrag gegeben wurden, nahm die Häufigkeit der Grenzwertüberschreitungen [kontinuierlich] zu. Bei schätzungsweise 10 bis 20 % aller im Bundesland Bayern durchgeführten Legionellenuntersuchungen lag ein positives Ergebnis vor.
Zwei Beispiele:
• Bei der Untersuchung des Trinkwassers einer Wohnanlage in Neuburg (Bayern) Anfang Juli 2014 wurde nach positivem Ergebnis für insgesamt 8 Wohnblöcke ein Duschverbot (voraussichtlich bis Ende August 2014) ausgesprochen.
• Auch die Anzahl der Legionellenfunde bei routinemäßigen Untersuchungen in öffentlichen Gebäuden oder Einrichtungen, deren Trinkwasser laut TrinkwV jährlich auf Legionellen getestet werden muss, steigt zunehmend. So musste eine Brunnenanlage in der Stadt Stolberg stillgelegt werden, da auch hier zu viele Legionellen im Wasser gefunden wurden.
Legionellen können u.a. die Legionärskrankheit verursachen! Durch eine Analyse der Legionellen in Trinkwasser-Installationen durch das LUH haben Sie einen Nachweis für die Unbedenklichkeit Ihres Trinkwassers.
Bei positivem Ergebnis erkennen Sie eine Gefährdung und können frühzeitig Gegenmaßnahmen ergreifen! Wir helfen Ihnen auch dabei gern.
Für weitere Informationen kontaktieren Sie uns unter: 038352/663915
Quellen:
05.08.2014: www.augsburger-allgemeine.de
04.08.2014: www.aachener-zeitung.de
27.07.2014: www.mainpost.de