Neue Trinkwasserverordnung 2023

Noch im Mai soll sie kommen, die neue Trinkwasserverordnung.

Um die seit 2021 geltende europäische Trinkwasserrichtlinie ((EU) 2020/2184) auf nationaler Ebene umzusetzen, war die Überarbeitung nötig. Am 31.3.2023 hat der Bundesrat dem Entwurf der Zweiten Verordnung zur Novellierung der Trinkwasserverordnung zugestimmt.

Mit zahlreichen Anpassungen ist die neue Trinkwasserverordnung von 25 auf 73 Paragraphen gewachsen. Der Gesundheitsschutz der Verbraucherinnen und Verbraucher soll verstärkt werden, indem die Trinkwasserqualität in Deutschland weiter verbessert wird.

Was ändert sich?

  • Wasserversorger müssen erstmals verpflichtend eine Risikobewertung inklusive Untersuchungsplan des Wassers – von der Quelle bis zur Entnahmearmatur – vorlegen. Nach Prüfung legen die Gesundheitsämter die erforderlichen Kontrollen fest.
  • Informationspflicht: Betreiber von Wasserversorgungsanlagen müssen Verbraucherinnen und Verbrauchern umfassende Informationen zur Verfügung stellen.
  • Neue Qualitätsparameter – bisher nicht auf der Liste, gilt es sie jetzt durch die Wasserversorger zu prüfen: sog. Ewigkeitschemikalien (PFAS), Bisphenol A, Halogenessigsäuren, Microcystin-LR, somatische Coliphagen als Indikator für eine Virenbelastung des Rohwassers.
  • Europaweit vereinheitlicht: hygienische Anforderungen an Materialien und Werkstoffe, die mit Trinkwasser in Berührung kommen.
  • Rohrleitungen aus Blei müssen bis Januar 2026 ausgetauscht werden.
  • Verschärfte Grenzwerte: z. B. bei Arsen, Blei und Chrom.
  • Auch der technische Maßnahmenwert für Legionella spp. wurde gesenkt. Er legt fest, ab welcher Legionellenkonzentration im Wasser Maßnahmen zur Verhinderung ihrer Verbreitung zu ergreifen sind. Diese müssen nun deutlich früher erfolgen.  

Mit Inkrafttreten der novellierten TrinkwV wird es auch eine Neufassung der zugehörigen UBA-Empfehlung vom 18. Dezember 2018 geben. Aktualisierungsbedarf besteht hier vor allem zu Kapitel 4 (Festlegung der Probenahmestellen) und 5.1 (Schritte der Probenahme).

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