Material im Kontakt mit Trinkwasser neu bewertet

Seit dem 21. März 2021 regelt die „Bewertungsgrundlage für Kunststoffe und andere organische Materialien im Kontakt mit Trinkwasser“ (KTW-BWGL) verbindlich deren trinkwasserhygienische Anforderungen gemäß Trinkwasserverordnung. Das bedeutet für Inhaber von Trinkwasserinstallationen und Wasserversorgungsanlagen:

Sie müssen sicherstellen, dass bei der Neuerrichtung und Instandhaltung von Anlagen zur Gewinnung, Aufbereitung oder Verteilung von Trinkwasser nur noch Material verbaut wird, das den Anforderungen der neuen Bewertungsgrundlage entspricht.

KTW-Leitlinie, Beschichtungs- und Schmierstoff-Leitlinie haben keine Gültigkeit mehr. Das gilt auch für auf diesen Regelungen basierende Prüfzeugnisse, unabhängig vom (ggf. längeren) Gültigkeitsdatum des Dokuments!

Eine Sonderregelung sieht jedoch vor, dass die Gültigkeit von einem autorisierten Prüflabor bis 21. März 2023 verlängert werden kann, sofern das Zeugnis nach dem 21. März 2013 erstellt wurde.

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