Legionellen im Trinkwasser! Was ist zu tun?

Doch was ist als Unternehmer oder sonstiger Inhaber (UsI) zu tun, wenn im Rahmen einer Trinkwasseruntersuchung erhöhte Legionellenbefunde festgestellt wurden? Wird der Technische Maßnahmewert überschritten, ist das zunächst keine Katastrophe, sondern ein Hinweis, dass eine Installation nicht vollständig entsprechend den allgemein anerkannten Regeln der Technik geplant, gebaut oder genutzt wird.

Nachdem zunächst die Verbraucher und vor allem das zuständige Gesundheitsamt umgehend informiert wurden, hat der Unternehmer folgende Maßnahmen durchzuführen:

  1. Beauftragung einer weitergehenden Untersuchung entsprechend dem DVGW W551, um die Ursachen und den Umfang des Legionellenbefalles zu ermitteln.
  2. Erstellung einer Gefährdungsanalyse gemäß §16 Abs. 7 Pkt. 2 der TrinkwV 2001 und der UBA-Empfehlung vom 14.12.2012 durch qualifiziertes und unabhängiges Personal (Fachplaner und Fachinstallateure mit aktueller hygienischer Zusatzausbildung z.B. VDI 6023 und hygienischer Erfahrung). Die Gefährdungsanalyse zeigt alle technischen und organisatorischen Mängel auf und ist Voraussetzung zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen, um die Installation nachzurüsten bzw. umzubauen und anschließend betreiben zu können.
  3. Durchführung von Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Verbraucher z.B. Einsatz von Filter oder Nutzungseinschränkungen, um bei einem Befall von >10.000 KBE/100 ml eine direkte Gefahrenabwehr gewährleisten zu können. Oft wird durch das Gesundheitsamt bei dieser Konzentration ein Duschverbot verhängt, wodurch es aber lt. dem Deutscher Fachverband für Luft- und Wasserhygiene e.V. (DFLW) zu einem verstärkten Wachstum der Legionellen durch die zusätzliche Stagnation des Wassers in den Leitungen kommen kann (DFLW  Aktionsplan).

Für Fragen und weitere Informationen steht Ihnen, wie immer, unser fachlich kompetentes Personal unter 03 83 52 / 66 39 15 zur Verfügung.

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