Erneute Novellierung der Trinkwasserverordnung

Das lange Warten hat ein Ende. Am 12.10.2012 tagte der Bundesrat und hat die zweite Verordnung zur Änderung der Trinkwasserverordnung beschlossen. Gegenüber der im November 2011 in Kraft getretenen Novellierung der Trinkwasserverordnung bringt die jetzige Beschlussfassung Erleichterungen für die Wohnungswirtschaft.

Die Erstbeprobungsfrist wird auf den 31.12.2013 und das Prüfintervall auf 3 Jahre verlängert. Außerdem muss keine Meldung von Bestandsanlagen mehr erfolgen und nur noch überschrittene Grenzwerte sind dem Gesundheitsamt zu melden.

Aber ACHTUNG: Damit diese erneute Novellierung in Kraft treten kann, muss sie noch im Bundesgesetzblatt durch das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht werden. Damit ist in ca. 3 Wochen zu rechnen. Bis dahin bleibt die Trinkwasserverordnung in der seit dem 1. November 2011 geltenden Fassung in Kraft.

Sobald der rechtskräftige Verordnungstext vorliegt, wird das Labor für Umwelthygiene an dieser Stelle über die wichtigsten Veränderungen informieren.

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