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Erneute Novellierung der Trinkwasserverordnung
Die Erstbeprobungsfrist wird auf den 31.12.2013 und das Prüfintervall auf 3 Jahre verlängert. Außerdem muss keine Meldung von Bestandsanlagen mehr erfolgen und nur noch überschrittene Grenzwerte sind dem Gesundheitsamt zu melden.
Aber ACHTUNG: Damit diese erneute Novellierung in Kraft treten kann, muss sie noch im Bundesgesetzblatt durch das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht werden. Damit ist in ca. 3 Wochen zu rechnen. Bis dahin bleibt die Trinkwasserverordnung in der seit dem 1. November 2011 geltenden Fassung in Kraft.
Sobald der rechtskräftige Verordnungstext vorliegt, wird das Labor für Umwelthygiene an dieser Stelle über die wichtigsten Veränderungen informieren.