Schwimmbadwasseruntersuchung

Schwimmbad

An die Wasserqualität in Schwimmbädern werden gemäß DIN 19643 sehr hohe Anforderungen gestellt. Es geht um eine gute und gleichbleibende Beschaffenheit des Beckenwassers und seiner Aufbereitung in Bezug auf Hygiene, Sicherheit und Ästhetik, damit eine Schädigung der menschlichen Gesundheit auszuschließen ist. Neben chemischen Wasserinhaltsstoffen werden vor allem mikrobiologische Untersuchungen durchgeführt, die Rückschlüsse auf die Qualität des Beckenwassers und der Wasseraufbereitung zulassen.

Für die Badewasserqualität von Schwimm- und Badebeckenanlagen ist die Schwimm- und Badebeckenwasserverordnung (SchwBadebwV) vorgesehen. Da die Verordnung im besonderen Maße die Belange der Länder berührt, ist ein endgültiger Entwurf vom Bundesrat noch nicht verabschiedet worden. Daher werden übergangsmäßig zur Beurteilung der Badewasserqualität die Anforderungen in der DIN 19643 "Aufbereitung von Schwimm- und Badebeckenwasser" herangezogen und erhalten den Charakter einer gesetzlichen Regelung.

Für die Kontrolle und Einhaltung der entsprechenden Normen ist bei Schwimm- und Badebeckenanlagen der Eigentümer bzw. Betreiber verantwortlich.

Die DIN 19643 unterscheidet im Badewasserkreislauf bezüglich der Anforderung an die Wasserqualität zwischen Füllwasser, Rohwasser, Filtrat, Reinwasser und Beckenwasser.

 

 


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