Untersuchung von Hausinstallationen gem. TrinkwV 2001/2011

Legionellenuntersuchung und Legionellen-Test

Das Labor für Umwelthygiene ist kompetenter und vertrauensvoller Full-Service-Anbieter für alle geforderten Untersuchungen.


Neue Pflichten für Eigentümer, Vermieter und Verwalter

Seit dem 1. November 2011 ist die neue Trinkwasserverordnung (TrinkWV 2011) in Kraft. Diese wurde an bestehende EU-Richtlinien nach den gestiegenen Anforderungen der Wasserqualität und dem Gesundheitsschutz angepasst.

Demnach sind Hauseigentümer, Vermieter und WEG-Verwalter von Mehrfamilienhäusern mit zentralen Warmwasseranlagen, in denen Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit bereit gestellt wird, verpflichtet neuen Anzeige- und Prüfpflichten nachzukommen. Wer seinen Mietern vorsätzlich oder fahrlässig (z.B. durch unterlassene Routine-Untersuchungen) verseuchtes Wasser zur Verfügung stellt, macht sich strafbar.

Gerade zum Parameter Legionellen ist die Neuerung besonders umfassend. Legionellen sind stäbchen­förmige Bakterien. Sie können u.a. über Gewässer bzw. das Grundwasser ins Trinkwasser und somit auch in das häusliche Leitungsnetz gelangen. Stagniert Wasser dort längere Zeit in einzelnen Rohrleitungs­abschnitten, so besteht die Gefahr der krankheitserregenden Keimbildung im Trinkwasserleitungssystem.


Haftungsrisiko abwenden: Wenig Aufwand - viel Sicherheit

Die Novellierung der Trinkwasserverordnung sieht jährlich pro Anlage eine orientierende Legionellen­untersuchung (gemäß DVGW Arbeitsblatt W551) durch ein akkreditiertes Prüflabor vor.

Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach oder wird die Wasserversorgungsanlage nicht fachgerecht von einem akkreditiertem Prüflabor bzw. fachkundigen Probenehmer untersucht, tragen Sie das volle und alleinige Haftungsrisiko, was erhebliche Schadensersatzansprüche nach sich ziehen kann.

Als akkreditiertes Prüflabor verfügen wir über die Kompetenz, qualifizierte und fachgerechte Probenahmen in ganz Deutschland durchzuführen und diese rechtsverbindlich zu untersuchen.


Wir beraten Sie fachkundig und kostenlos

Gern beraten wir Sie ausführlich über die Novellierung der Trinkwasserverordnung und deren Auswirkung für Sie - natürlich kostenlos. Hierbei erläutern wir Ihnen auch die Risiken (speziell die Haftungsrisiken bei unsachgemäßer Festlegung der Probenahmestellen). Selbstverständlich bieten wir auch mögliche Lösungen bei einem positiven Befund und begleiten Sie vertrauensvoll im Falle einer Sanierung. Unser fach­kompetenter Berater Herr Kaiser steht Ihnen unter der Telefonnummer 03 83 52 / 66 39 11 für eine unverbindliche Beratung zur Verfügung.

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Weitergehende Informationen

Untersuchungen nach TrinkwV 2001 / TrinkwV 2011

Folgende Einzeluntersuchungen können entsprechend den Empfehlungen des Umweltbundesamtes und der novellierten Trinkwasserverordnung durchgeführt werden: 


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Aktuelles

16.02.2012

Hygienefachgespräch am 01.03.2012 in Rostock

Durch die novellierte Trinkwasserverordnung stehen Hauseigentümer, Vermieter und Wohnungsverwalter...  mehr


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Unser Trinkwasser hat Spitzenqualität!

dies zeigt der aktuelle Bericht zur Trinkwasserqualität des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)...  mehr