Gesetzliche Grundlagen
Die Trinkwasserverordnung ist aus juristischer Sicht eine Rechtsverordnung zum Infektionsschutzgesetz. Sie legt die Güteanforderungen an das Trinkwasser, aber auch die Verantwortlichkeiten und Pflichten der Betreiber von Wasserversorgungsanlagen fest. Da der Verantwortungsbereich des Wasserversorgers an der Übergabestelle an die Hausinstallation endet, ist jeder Besitzer oder Betreiber einer Hausinstallation, aus der Trinkwasser (“Wasser für den menschlichen Gebrauch”) an Verbraucher abgegeben wird, rechtlich ein “Wasserversorger” – mit den entsprechenden gesetzlichen Folgen.
Trinkwasserverordnung TrinkwV 2001
In der TrinkwV 2001 wird u.a. besonders auf die Rechtspflichten für Betreiber von Trinkwasser-Hausinstallationen hingewiesen.
Fachgerechte Beprobung
Zur Probenahme von Legionellen-Untersuchungen liegen konkrete Vorgaben zur Vorgehensweise vor. Eine rechtlich belastbare Untersuchung hat exakt nach diesen Vorgaben zu erfolgen.
Richtlinien
Periodische Untersuchung auf Legionellen in zentralen Erwärmungsanlagen der Hausinstallation nach § 3 Nr. 2 Buchstabe c Trink wV 2001, aus denen Wasser für die Öffentlichkeit bereit gestellt wird
Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen
Hygienebewusste Planung, Ausführung, Betrieb und Instandhaltung von Trinkwassererwärmungsanlagen
Trinkwassererwärmungs- und Trinkwasserleitungsanlagen; Technische Maßnahmen zur Verminderung des Legionellenwachstums; Planung, Errichtung, Betrieb und Sanierung von Trinkwasserinstallationen. Die alten DVGW-Arbeitsblätter W 551 (1993) und W 552 (1996) wurden zu diesem neuen W 551 zusammengefasst.
Bemessung von Zirkulationssystemen in zentralen Trinkwassererwärmungssystemen.
Aktuelles
30.05.2012 Schulung zur aktuellen Trinkwasserverordnung in Berlin
Die seit dem 1. November 2011 novellierte Trinkwasserverordnung wirft noch immer viele Fragen auf....
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Unser Trinkwasser hat Spitzenqualität!
dies zeigt der aktuelle Bericht zur Trinkwasserqualität des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)...
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