Rechtliche Rahmenbedingungen
Die Verordnung (EG) Nr. 183/2005 des Europäischen Parlamentes und des Rates legt die Rahmenbedingungen zur Gewährleistung der Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit fest. Tränkwasser ist EG-rechtlich in den Futtermittelbegriff eingebunden. Die entsprechenden Bestimmungen finden sich im Anhang III "Gute Tierfütterungspraxis" im Abschnitt "Futtermittel und Wasser" der Futtermittelhygiene-Verordnung. Danach muss Tränkwasser so beschaffen sein, dass es für die betreffenden Tiere "geeignet" ist. Darüber hinaus müssen "Tränkanlagen… so konstruiert, gebaut und angebracht werden, dass eine Kontamination… des Wassers auf ein Mindestmaß begrenzt wird. Tränksysteme müssen, sofern möglich, regelmäßig gereinigt und instand gehalten werden." Das Tränkwasser hat auch Anforderungen zu erfüllen, die sich aus der Verwendung in der Tierhaltung ergeben und die eine sichere Versorgung der Tiere nicht gefährden (etwa Verstopfungsgefahr im Tränksystem durch hohe Calcium- oder Eisen-Gehalte).
Beurteilungswerte
In der Spalte Bemerkungen sind die möglichen Störungen aufgeführt, die bei der Überschreitung der Orientierungswerte auftreten können.
a) Geflügel b) sonstige Tierarten c) ruminierende Wiederkäuer d)Kälber und andere Tierarten
Aktuelles
30.05.2012 Schulung zur aktuellen Trinkwasserverordnung in Berlin
Die seit dem 1. November 2011 novellierte Trinkwasserverordnung wirft noch immer viele Fragen auf....
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Unser Trinkwasser hat Spitzenqualität!
dies zeigt der aktuelle Bericht zur Trinkwasserqualität des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG)...
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